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Mittwoch, 18. April 2007 |
Auspuffanlagen und Homologationen Besonders in Bezug auf Auspuffanlagen fallen Stichwörter wie "Gruppe N" oder "Gruppe A". Doch was bedeuten diese Gruppen, sind es nur Verkaufsphrasen oder haben diese Angaben einen tatsächlichen Nutzen für den normalen Autofahrer? Es wäre zu aufwendig, hier alle Bestimmungen im Detail zu nennen und zu erläutern, da kaum jemand sein Fahrzeug homologieren wird. Doch wir möchten ein wenig Licht ins Dunkel bringen und aufzeigen, was tatsächlich dahinter steckt. Definitionen der Wertungsgruppen A und N im Rennsport Gruppe A Tourenwagen mit groÃen Produktionmengen Es müssen mindestens 2500 identische Einheiten innerhalb von 12 Monaten gebaut worden sein. Es sind nur Serienteile zugelassen, diese dürfen jedoch in ihrer Form durch Bearbeitung verändert werden. So ist es möglich, die Motorenleistung zu verdoppeln und durch Fahrwerksveränderungen die StraÃenlage zu verbessern. Analog zur Gruppe A gibt es die Gruppe B, die sich nur im Gewicht und der Reifenbreite unterscheidet. Hiervon müssen 200 Einheiten innerhalb von 12 Monaten gebaut worden sein. Gruppe N Tourenwagen mit GroÃserienfahrzeugen Auch in der Gruppe N müssen mindestens 2500 identische Einheiten innerhalb eines Jahres gebaut worden sein. Das Fahrzeug muss mindestens 4 Sitzplätze ab Werk haben. Es sind nur Serienteile zugelassen, deren Abänderungen sehr eingeschränkt sind. Erlaubt sind ausschlieÃlich Teile oder Veränderungen, die das Fahrverhalten, die Fahrleistung, die Motorleistung und die Kraftübertragung des Fahrzeuges nicht wesentlich beeinflussen. Insbesondere dürfen Getriebe- und Achsübersetzungen nicht verändert werden. Erlaubt sind jedoch Ãberrollbügel, Schalensitze, Sportlenkrad, Sportfahrwerke mit ABE. Differenzialsperren und Spurverbreiterungen sind nur dann erlaubt, wenn diese ab Werk ohne Aufpreis geliefert werden oder eine ABE vorhanden ist. Das Reglement der Gruppe A lässt ein durchgehendes Rohr ohne Katalysator zu. Modifikationen am Krümmer sind erlaubt, allerdings sind die verwendeten Krümmer zu homologisieren. Das Reglement der Gruppe N beschränkt den Durchmesser auf den Seriendurchmesser der Originalanlage (Rohrdurchmesser nach dem ersten Dämpfer, bei Doppelrohr-Anlagen wie z.B. beim Alfa 75 wird der Querschnitt beider Rohre zugrunde gelegt). Zusätzlich muss ein Katalysator vorhanden sein, und der Geräuschpegel darf bei 3.500 U/min 102 dB nicht überschreiten (gemessen nach FIA Spezifikationen - Stand 2003, es gibt noch etliche Sonderregelungen, aber sie sind nicht so relevant und würden den Rahmen dieses Artikels sprengen). Weitere Auszüge des Reglements für die Gruppe N: Die verwendeten Schalldämpfer müssen rund oder oval sein, die Lamdasonde darf maximal 20 cm hinter dem Krümmer sitzen, und die Abgase müssen am Ende des Fahrzeugs ausgeführt werden, das Endrohr darf maximal 10cm herausragen. In Deutschland gilt 74dB bei Fahrzeugen, die nach 1983 zugelassen wurden und weniger als 140 kW Leistung haben und auf der Strasse fahren! Es kann keine echte Rennsport Gruppe A Anlagen mit ABE oder Gutachten geben. Gruppe A Anlagen mit Schalldämpfer sind ein reiner Verkaufstrick der Anbieter, da z.B. keine Schalldämpfer benötigt werden. Es können aber trotzdem welche verbaut werden... Ebenfalls kann es keine echten Gruppe N Anlagen mit Gutachten geben, weil diese ebenfalls den erlaubten dB-Wert nach §49 StVZO deutlich überschreiten. Es sollte sich also niemand durch solch irreführenden Angaben verrückt machen lassen Sportkatalysatoren sind, sofern sie eine Zulassung haben, bedenkenlos einsetzbar. Sie bringen je nach Fahrzeug fast keine bis etwas Mehrleistung. Katalysator-Attrappen und Ersatzrohre sind in zweierlei Hinsicht illegal, sie verstossen gegen die StVZO und der Eigentümer des Fahrzeugs hinterzieht Steuern! Sollte die Polizei darauf aufmerksam werden, wird das Fahrzeug sofort stillgelegt und es folgt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sowie Geldstrafen und Gebühren, die auf alle Fälle im vierstelligen Euro-Bereich liegen > Absolut nicht empfehlenswert. Sogenannte "Gruppe N-Rohre", auch Mittelschalldämpfer-Ersatzrohre genannt, erzielen ebenfalls keine spürbare Mehrleistung. Durch den Einsatz eines solches Rohres wird allerdings der Sound deutlich lauter und dumpfer/tiefer. ABER: Sie sind ebenfalls illegal und der Betrieb verstösst gegen die StVZO. Die Konsequenzen sind allerdings deutlich harmloser, mit ca. 3 Punkten und einem dreistelligen Eurobetrag kommt der Erwischte davon. Sport-Mittelschalldämpfer (MSD) und Endschalldämpfer (ESD) sind, sofern sie eine E-Nummer haben, eintragungsfrei und vollkommen legal einsetzbar. Schalldämpfer mit Gutachten, bei denen die Anlage beim TÃV vorgeführt werden muss werden immer weniger. Je nach Auspuff-Hersteller und Fahrzeugtyp gibt es unterschiedliche Sound-Charakteristiken. (bei Turbo-Fahrzeugen sieht das alles bezüglich der Leistung etwas anders aus)
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